Teilnahmebedingungen – Kunden-werben-Kunden-Guthabenaktion
1. Veranstalter
Veranstalter der Kunden-werben-Kunden-Aktion ist
LH-Travelmanagement, Inhaber Lukas Heindl,
Bergstraße 22, 63872 Heimbuchenthal (nachfolgend „Veranstalter“ genannt).
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind volljährige Privatpersonen.
Mitarbeiter des Veranstalters sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3. Gegenstand der Aktion
Im Rahmen der Aktion können Kunden für die erfolgreiche Empfehlung neuer Kunden ein Reiseguthaben erhalten.
Eine Empfehlung gilt als erfolgreich, wenn eine durch den Empfehlenden benannte Person erstmals eine Reise über LH-Travelmanagement bucht und diese Buchung verbindlich abgeschlossen wird.
4. Höhe des Reiseguthabens
Die Höhe des Reiseguthabens richtet sich nach dem reinen Reisepreis der vermittelten Buchung:
Maßgeblich ist ausschließlich der Reisepreis ohne Versicherungen, Gebühren oder sonstige Zusatzleistungen.
Reiseversicherungen werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
5. Einlösung des Reiseguthabens
Das Reiseguthaben kann ausschließlich auf zukünftige Reiseleistungen von LH-Travelmanagement angerechnet werden.
Eine Einlösung auf Reiseversicherungen, Versicherungsleistungen oder reine Fremdleistungen ohne Reisebuchung ist ausgeschlossen.
Eine Barauszahlung des Reiseguthabens ist nicht möglich.
6. Gültigkeit
Das Reiseguthaben ist ab dem Zeitpunkt der Gutschrift drei Jahre gültig.
7. Einschränkungen
8. Bewertungen
Die Teilnahme an der Aktion ist nicht an die Abgabe einer Bewertung (z. B. bei Google oder Instagram) gekoppelt.
Bewertungen erfolgen freiwillig und ohne Einfluss auf das Reiseguthaben.
9. Änderung oder Beendigung der Aktion
Der Veranstalter behält sich vor, die Aktion jederzeit zu ändern oder zu beenden.
Bereits entstandene und bestätigte Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 12/2025